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Führerschein-Sehtest

Der Führerschein-Sehtest muss von einer "amtlich anerkannten Sehteststelle" durchgeführt werden. Optik Girke in Pliezhausen ist als Augenoptiker-Meisterbetrieb zur Durchführung von Sehtests nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berechtigt.

Für Führerschein-Sehtests gibt es je nach Führerscheinklassen https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/ueberblick/ unterschiedlich hohe Anforderungen. Die Erwartungen an das Sehvermögen sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. https://www.gesetze-iminternet.de/fev_2010/anlage_6.html

Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Führerscheinbewerber einen Sehtest bestehen. Sobald die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorliegt und damit die notwendige Mindestsehschärfe nachgewiesen ist, kann die Führerscheinprüfung abgelegt werden. Wurde der Sehtest nicht bestanden, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Führerscheinbewerber für die Fahrklassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen in jedem Fall eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Gerne können Sie einen Termin für den Führerschein-Sehtest bei uns vereinbaren.

Die Geschäftsräume von Optik Girke liegen im Zentrum der Gemeinde Pliezhausen, direkt am Marktplatz, und sind auch aus Tübingen und Reutlingen gut zu erreichen.

Wir sind für Sie da, egal ob vor Ort, per Mail oder Telefon

Schulberg 3
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